Selbstständige Beweissicherung
Informationen sind im Zeitalter von Internet und Cloud sehr schnelllebig. Im Fall der Fälle kommt es hier vor allem auf eine sehr zeitnahe Sicherung der Daten an. Im Rahmen einer selbstständigen Beweissicherung (vormals Beweissicherungsverfahren) wird im Zivilprozess vor dem eigentlichen Hauptverfahren die Beweiserhebung ermöglicht. Somit wird nicht nur dem möglichen Informationsverlust vorgebeugt, es kommt in der Regel auch zu einer Prozessbeschleunigung. Die selbstständige Beweissicherung wird in der Regel durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen durchgeführt, um die Gewähr der Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Ad-Hoc Beweissicherung
Ermittlungsbehörden, Gerichte und Firmen benötigen die Leistungen eines Sachverständigen meist zur ersten Beweissicherung. In vielen Fällen auch zeitnah und kurzfristig vor Ort. Mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln, seinem Fachwissen und seiner Sachkunde ist es dem Sachverständigen möglich, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
Inhalt und Umfang
Die Sicherungen von digitalen Beweisen bezieht sich nicht nur auf klassische Datenträger wie Festplatten, CD und DVD oder USB-Medien. Auch die Protokollierung des Netzwerkverkehrs, des Arbeitsspeichers, sowie entsprechenden externen Gerätes (z.B. PDA, Smartphones) ist zu beachten. Bei der vollständigen Gewinnung der Beweismittel und deren Sicherung sind Verfahren einzusetzen, die eine Veränderung oder eine Vernichtung der Informationen ausschließen. Daher ist hier besondere Sach- und Fachkunde gefragt und eine entsprechende technische Ausstattung notwendig.